AGB - Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen



1. Geltungsbereich

1.1 Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle bei der RGB PHOTO GmbH / 303-PHOTOSTUDIO (nachfolgend als «Vermieter» bezeichnet) gemieteten Objekten (Studio & Equipment, nachfolgend als «Mietsache» oder als «Mietmaterial» bezeichnet).
1.2 Werden einzelne Bestimmungen im Sinne eines Entgegenkommens gegenüber dem Mieter ein oder mehrere Male nicht angewendet, kann daraus bei weiteren Mieten kein Gewohnheitsrecht abgeleitet und geltend gemacht werden.
1.3 Jede Überlassung oder Weitervermietung der Mietsache oder Teile davon ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters erlaubt. Bei Vorlage dieser Bewilligung bleibt die Haftung des Erstmieters gegenüber dem Vermieter unberührt.

2. Reservationen und Stornierungen

2.1 Provisorische Mietreservationen/Anfragen, über unsere Webseite, telefonisch, mündlich oder schriftlich (Optionen/Anfragen) sind unverbindliche Absichtserklärungen eines Mietinteressenten und deshalb auch für den Vermieter unverbindlich. Wünscht der Miet-Interessent die Eintragung der Option ins Reservationssystem (provisorische Reservation), wird er bei einer weiteren Miet-Anfrage benachrichtigt (sofern telefonisch erreichbar) und erhält gleichzeitig das Vormietrecht zugesichert, muss sich dabei aber definitiv für oder gegen die Miete der Mietsachen, die sonst anderweitig vermietet werden könnten, entscheiden.
2.2 Stornierungen sind nur bis zu 24 Std. vor Mietantritts gültig. Es gilt die gegenseitig vereinbarte Zeit betreffend der Übernahme der Mietsache. Sollte eine Stornierung weniger als 24 Std. vor Mietantritt eingehen, so werden 50% des Mietpreises berechnet. Bei Nichtantritt, Nichtabholung oder Stornierung der Mietsache am Auftragstag wird der volle Mietpreis für die vereinbarte Mietzeit in Rechnung gestellt, unbeschadet der Rechte des Kunden nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei.
2.3 Für den Fall, dass der Vermieter aufgrund der nicht erfolgten oder verspäteten Rückgabe der Mietsache durch einen anderen Mieter an der vereinbarten Vermietung gehindert ist, wird keine Haftung übernommen.
2.4 Massgebend für den Umfang und Zeitpunkt der Lieferverpflichtung ist die allfällige Auftragsbestätigung des Vermieters. Mietmaterial oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat berechnet. Die Kontrolle über die Entgegennahme der Mietsache / des Abholumfangs liegt in der Verantwortung des Mieters, auch wenn durch Drittpersonen entgegengenommen bzw. abgeholt wird.
2.5 Der Vermieter ist bestrebt, den Zugang zum Online-Shop ohne Unterbruch zur Verfügung zu stellen, übernimmt aber keine Gewähr dafür, dass der Zugang zu jedem Zeitpunkt möglich ist. In Fällen von Missbrauch bei Online-Anfragen haftet der Vermieter nicht für allfällige Folgen.

3. Mietgebühr und Mietzeit

3.1 Die Mietgebühren richten sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. den im Mietangebot aufgeführten Preisen. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3.2 Bei der Studiomiete gilt eine Mindestmiete von 1/2 Tag (4h). Reduzierte Preise gelten ab 2 Tagen bzw. für Stammkunden.
3.3 Bei Mietmaterial / Equipment gilt der Preis pro Miete / pro Kalendertag. Reduzierte Preise gelten ab 2 Tagen bzw. für Stammkunden.
3.4 Der Vermieter behält sich vor, Depotgebühren und/oder Akontozahlung einzufordern.
3.5 Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Mietantritt bzw. der vereinbarten Abhol-Zeit und endet mit der vollständigen Rückgabe der Mietsache nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer am Ausgabeort.
3.6 Für externe Produktionen kann das Mietmaterial am Vortag des Mietbeginns ab 15.00 Uhr abgeholt werden. Das gemietete Material muss nach Ablauf der Miete spätestens bis 10.00 Uhr am Folgetag zurückgegeben werden (gilt nur für externe Produktionen). Die genauen Abhol- und Rückgabezeiten werden im Vornherein vereinbart, da das 303-PHOTOSTUDIO nicht immer besetzt ist. Das Mietmaterial wird dem Kunden somit rund einen halben Tag kostenlos zur Verfügung gestellt, damit er sich von der Funktion persönlich überzeugen kann und allenfalls entgangene Mängel oder fehlende Teile beanstandet werden können. Das Mietmaterial darf nur in trockenen Innenräumen eingesetzt werden. Für andere Einsatzzwecke bedarf es einer schriftlichen Bewilligung vom Vermieter. Für externe Material-Vermietungen (ausserhalb vom 303-PHOTOSTUDIO) gilt ein Zuschlag von 25% auf unseren aktuellen Mietpreisen.
3.7 Samstag, Sonn- und Feiertage gelten als normale Miettage.
3.8 Bei mehrtägigen Mieten (ab dem 3ten Tag) oder für Stammkunden gelten Spezialpreise.
3.9 Werden sonstige Rabatte/Prozente vergeben, kann daraus bei weiteren Mieten kein Gewohnheitsrecht abgeleitet und geltend gemacht werden.
3.10 Bei Erkennbarkeit einer Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich das Einverständnis des Vermieters einzuholen.
3.11 Bei nicht bewilligter, verspäteter Rückgabe der Mietsache, hat der Mieter dem Vermieter die zusätzlichen Miettage und allfällige nicht zustande gekommene Folgemieterlöse zu vergüten und ggf. rechtlich unabwendbare Schadenersatzforderungen von Folgemietern zu übernehmen.
3.12 Liegen Gründe vor welche eine Auslieferung der Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt verunmöglichen (Materialschäden, verspätete oder keine Rückgabe durch vorherige Mieter etc.) kann der Vermieter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ausgeschlossen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Rechnung wird aufgrund der Rechnungsbeilage erstellt und ist 20 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Skonto- und andere Abzüge sind nicht zulässig.
4.2 Der Mieter ist weder zu Teilzahlungen noch zu Rückbehalten wegen Beanstandungen berechtigt. Die Verrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen zu fordern und/oder das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu lösen und die sofortige Rückgabe der Mietware zu fordern. Bei Zahlungsverzug ermächtigt der Mieter den Vermieter zudem, jeden Raum, in dem die Mietsache lagert oder lagern könnte, zur Wiedererlangung des Eigentums, unter der Verfügungsgewalt des Mieters, zu betreten. Ein Retentionsrecht an der Mietsache steht dem Mieter oder seinen Gläubigern nicht zu.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Vermieter behält an sämtlichen Mietsachen überall und jederzeit alle Eigentumsrechte. Jede Überlassung der Mietsache oder Teilen davon an Dritte ist unzulässig und berechtigt den Vermieter zur sofortigen Auflösung des Mietverhältnisses und zur unverzüglichen Rücknahme der Mietsache.
5.2 Sicherungsübereignungen, Verpfändungen oder sonstige Belastungen der Mietsache sind gegenüber dem Vermieter unwirksam.
5.3 Bei gerichtlichen Vollstreckungsmassnahmen, die vermietete Geräte betreffen, hat der Mieter jedermann, den es betreffen mag, über die Eigentumsverhältnisse aufzuklären und dem Vermieter unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutze des Eigentums sowie Schäden, die dem Vermieter durch Ausfall der Geräte entstehen, werden dem Mieter verrechnet.
5.4 Das Entfernen oder Überdecken von Firmen-Schriftzügen oder Markierungen an der Mietsache ist strengstens untersagt.
5.5 Sollen fest installierte Mietsachen vom Mieter in anderen Räumlichkeiten neu installiert oder gelagert werden, ist vorgängig eine schriftliche Bewilligung des Vermieters einzuholen.

6. Transport

6.1 Die Mietobjekte müssen beim Vermieter abgeholt werden. Versendet wird nur nach spezieller Vereinbarung.
6.2 Kosten und Gefahr von Transport, Verpackung und/oder Versand trägt in jedem Fall der Mieter, auch wenn eine Zustellung oder Abholung der Mietsache durch den Vermieter oder einen Dritten erfolgt. (Taxi, Kurierdienst, Post, SBB etc.)
6.3 Bei Transport oder Versand ins Ausland hat sich der Mieter um die ordnungsgemässe Erledigung sämtlicher Zollformalitäten zu kümmern und trägt hierfür auch Kosten und Risiko.
6.4 Besondere Wünsche betreffend Versand ins Ausland und Transportversicherung sind uns rechtzeitig bekannt zu geben. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Mieter bei Erhalt der Mietsache oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
6.5 Mit der Übergabe der Mietgeräte an das Transportunternehmen geht das Risiko der verzögerten Ablieferung sowie die teilweise oder gänzliche Unbenutzbarkeit der Mietsache infolge Transportschaden auf den Mieter über.
6.6 Wird vom Mieter kein Übergabetermin an das Transportunternehmen vorgeschrieben und damit das Abschätzen der Transportdauer dem Ermessen des Vermieters überlassen, besteht bei falsch eingeschätzter Transportdauer (Material zu früh oder zu spät eingetroffen) kein Anspruch auf Erlass der Miete.

7. Versicherung

7.1 Das Miet-Equipment ist durch uns innerhalb der Schweiz / Fürstentum Liechtenstein zum Vollwert versichert. Der Selbstbehalt pro Schadensereignis beträgt CHF 1000.00. Wird das Equipment im Ausland eingesetzt, muss dafür eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.
7.2 Der Mieter verpflichtet sich, beim Vermieter Einsätze ausserhalb des Geltungsbereiches zu melden und die kostenpflichtige, notwendige Zusatzversicherung bei der Versicherungsgesellschaft des Vermieter vollumfänglich zu übernehmen.
7.3 Mit der Übernahme der Mietsache verpflichtet sich der Mieter, alle üblichen Vorsichtsmassnahmen zum Schutze der Mietsache zu treffen und allfällig betroffene Dritte entsprechend zu instruieren. Mietsachen dürfen nie unbewacht stehen gelassen werden.
7.4 Bei fahrlässig verursachten oder durch unbefugte bzw. nicht instruierte Personen verursachte Schäden behalten sich die Versicherung und der Vermieter vor, den Schaden anteilsmässig dem Mieter zu übertragen.

8. Schäden und Haftung

8.1 Der Mieter übernimmt während der gesamten Mietzeit die uneingeschränkte Haftung der Mietsache. Darunter fallen auch Schäden aus unsachgemässer Bedienung oder Behandlung.
8.2 Beim Empfang hat der Mieter die Mietsache fachmännisch zu prüfen, oder prüfen zu lassen. Sie gilt als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn Mängel nicht bei der in Empfangnahme oder aber spätestens bis 1 Std. nach Mietantritt ausdrücklich gerügt werden. Nachträglich erklärte Mängel können nicht anerkannt werden.
8.3 Alle während der Mietzeit anfallenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handle sich um die Beseitigung von bei der Übernahme gerügte Mängel.
8.4 Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden, die durch unsachgemässe Bedienung oder Behandlung der Mietsache entstehen. Eine Haftung des Vermieters für direkte oder indirekte Schäden, die durch den Gebrauch der Mietsache entstehen, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Ebenso kann der Vermieter keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden übernehmen, die infolge von Störungen oder Ausfällen der Mietsache entstehen. Es ist Sache des Mieters, sich gegebenenfalls gegen die Produktionsrisiken zu versichern.
8.5 Nicht retournierte oder beschädigte Mietsachen werden zum effektiven Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Beschaffungskosten wie Porto u.ä. dem Mieter in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob er den Schaden zu vertreten hat oder nicht.
8.6 Während der Mietdauer aufgetretene/festgestellte Störungen oder Qualitätseinbussen befreien den Mieter weder von der Zahlung des Mietzinses noch zu dessen Minderung, noch kann der Vermieter sonst verantwortlich gemacht werden.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Bestimmungen allen Personen, die es betreffen kann, zur Kenntnis zu bringen und jederzeit für deren Beachtung zu sorgen.
9.2 Vereinbarungen, die von den allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen abweichen, bedürfen der schriftlichen Form.
9.3 Beauftragt der Mieter Drittpersonen mit dem Abholen oder Zurückbringen der Mietsache, erklärt er diese auch ohne Formalitäten ausdrücklich als bevollmächtigt, alle den Mietvorgang betreffenden Dokumente an seiner Stelle rechtsgültig für ihn zu unterzeichnen und an den Ein-/Ausgangskontrollen mitzuwirken.
9.4 Alle Preise in unserer Preisliste sind als Richtpreise zu verstehen und als solche nicht absolut bindend. Für allfällige Fehler in der Liste übernimmt der Vermieter keine Gewähr.
9.5 Gerichtsstand ist Zürich, es gilt schweizerisches Recht.